
Spezialisierung und Erfahrung
Ich bin seit 1987 als Rechtsanwältin zugelassen, und zwar zunächst ausschließlich in der Berufungsinstanz bei dem Oberlandesgericht Düsseldorf.
Beim Oberlandesgericht Düsseldorf war ich bis 2001 hochspezialisiert in zivilrechtlichen Berufungsverfahren, insbesondere auf allen Gebieten des Familienrechts, tätig.
Schwerpunkt Arzthaftungsrecht
Ein weiterer Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit ist seit inzwischen weit über 20 Jahren das Arzthaftungsrecht, bei dem es um Ansprüche wegen ärztlicher Behandlungsfehler geht.Auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechts vertrete ich ausschließlich Ärzte und Krankenhäuser.
Schwerpunkt Familienrecht - Trennung und Scheidung
Seit der Öffnung der anwaltlichen Zulassung im Jahre 2002 vertrete und begleite ich meine Mandanten bereits "von Anfang an", d.h. ab dem Zeitpunkt der Trennung.
Vorteile einer frühen Beratung bei Trennung und Scheidung
In einem frühen Stadium der Trennungssituation besteht noch die Gelegenheit und auch Chance
- zu einer umfassenden und optimalen Beratung
- gemeinsam mit dem Mandanten die Wege und Möglichkeiten einer einvernehmlichen Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung zu ergründen
- die bestehenden Vorstellungen auf ihre Realisierbarkeit hin zu überprüfen und gegebenenfalls auch anzupassen
- erreichbare Ziele abzustecken
- auf eine für den Mandanten bestmögliche Gestaltung der rechtlichen Folgen der Trennung hinzuwirken
- Fehlvorstellungen entgegenzuwirken und auf diesem Wege
- nicht zuletzt den Mandanten vor teuren Fehlern zu bewahren.
Vermeidung von langwierigen Auseinandersetzungen
Sofern rechtzeitige Beratung über die mit der Trennung verbundenen Rechtsfolgen in Anspruch genommen wird, trägt dies in der Regel zu einem sachlicheren und vernünftigen Verlauf von Trennung und Scheidung im Sinne beider Parteien sowie auch gemeinsamer Kinder bei.Dies gilt jedenfalls dann, wenn auf seiten beider Ehegatten auf das Familienrecht spezialisierte Anwälte agieren, die über Augenmaß verfügen und - im Interesse ihrer Mandanten - einer einvernehmlichen Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung den Vorzug vor einer langjährigen streitigen Auseinandersetzung um Maximal- oder Minimalvorstellungen geben.
Stärken der Spezialisierung im Bereich Trennung und Ehescheidung
Aus der langjährigen Spezialisierung und weitgehenden Konzentration meiner Tätigkeit auf die angegebenen Tätigkeitsschwerpunkte im Bereich Trennung und Ehescheidung resultieren
- ein entsprechend umfassender Kenntnisstand in allen Fragen des Familienrechts
- umfangreiche außergerichtliche Verhandlungserfahrung
- das mit langjähriger Berufserfahrung verbundene Gespür für die Realisierbarkeit von Ansprüchen und deren Abwehr und
- nicht zuletzt auch die notwendige Prozeßerfahrung in streitigen Gerichtsverfahren, wenn sich - bei allen Bemühungen um eine einvernehmliche Scheidungsfolgenvereinbarung - eine gerichtliche Auseinandersetzung in dem einen oder anderen Fall doch nicht immer vermeiden läßt.
Erfahrung
Aufgrund meiner langjährigen Anwaltstätigkeit in der Berufungsinstanz verfüge ich im Familienrecht sowie den dazugehörigen zivilrechtlichen Gebieten über umfassende Erfahrung sowohl auf dem Gebiet des Verfahrens- bzw. Prozeßrecht der ersten und zweiten Instanz als auch im materiellen Recht.Räumlicher Wirkungskreis
Ich bin sowohl regional als auch überregional als Anwältin im Familienrecht, insbesondere im Bereich Trennung und Ehescheidung, tätig.Während Ihrer Trennung und Scheidung kann ich Sie bundesweit sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich bei jedem Amtsgericht - Familiengericht -, Landgericht sowie auch Oberlandesgericht vertreten.
Im Großraum Düsseldorf / Köln / Wuppertal vertrete ich insbesondere auch Mandanten aus umliegenden Städten wie etwa Neuss, Meerbusch, Grevenbroich, Dormagen, Mönchengladbach, Krefeld, Velbert, Ratingen, Erkrath, Mettmann, Haan, Hilden, Monheim, Langenfeld, Leverkusen, Burscheid und Leichlingen.