Gemeinsame Konten und Schulden
Im Zuge der Trennung und Scheidung kommt es häufig zum Streit hinsichtlich des Bankkontos. Es stellt sich die Frage: "Wer haftet für einen Sollsaldo auf dem Bankkonto?" oder auch "Muß ich das Geld zurückzahlen, das ich nach der Trennung vom gemeinsamen Konto abgehoben habe?"
Gemeinsame Verbindlichkeiten, die vom gemeinsamen Konto abgebucht werden, müssen von beiden Ehegatten zur Hälfte getragen werden. Gemeinsame Schulden müssen von den Ehegatten nach der Trennung auch grundsätzlich weiterhin gemeinsam getragen werden.
Steht das Konto nur auf den Namen eines Ehegatten allein und hat der andere Ehegatte eine Kontovollmacht, so sollte diese bei einer Trennung schnellstens widerrufen werden. Zwar darf der andere Ehegatte nach der Trennung im Innenverhältnis keine Abhebung mehr vornehmen. Hält er sich daran jedoch nicht und gibt das Geld aus, so bekommt der Kontoinhaber das Geld von der Bank nicht erstattet. Er muß es vielmehr erst vom anderen Ehegatten zurückfordern, was schwierig ist, wenn dieser das Geld bereits ausgegeben oder beiseite geschafft hat.