Online Scheidung / Scheidung ohne Beratung
In den letzten Jahren wird verstärkt für die sog. Online Scheidung geworben.
Dabei wird der Eindruck erweckt, daß die scheidungswilligen Ehegatten dadurch - vermeintlich - viel Zeit und Geld sparen, nur ein Anwalt benötigt werde, lästige Besprechungstermine bei einem Anwalt entbehrlich seien und suggeriert, daß eine Online Scheidung besonders schnell ausgesprochen werde.
Was dabei aber geflissentlich verschwiegen wird, ist, daß es sich bei dem, was als Online-Scheidung angepriesen wird, nicht um eine wirkliche Online-Scheidung handelt, die das Gesetz bislang nicht zuläßt und bis auf weiteres auch nicht zulassen wird.
Des weiteren ist die Aussicht auf eine besonders schnelle Ehescheidung auch deshalb unrichtig, weil ein Ehescheidungsverfahren allein schon aufgrund der unabdingbaren Durchführung des Versorgungsausgleichs (sofern keine notariell beurkundete Verzichtsvereinbarung auf die Durchführung vorliegt) niemals innerhalb eines Zeitraums von nur 1 bis 1 ½ Monaten durchgeführt werden kann.
Die Zustellung des Ehescheidungsantrages dauert vielfach bereits mehrere Wochen. Weitere Zeit vergeht, bis die Ehegatten die vom Gericht übermittelten Fragebogen zum Versorgungsausgleich ausgefüllt und zurückgesandt haben. Alsdann holt das Familiengericht die Auskünfte über die Rentenanwartschaften der beiden Ehegatten bei den jeweiligen Versorgungsträgern ein. Allein hierfür ist - in einfach gelagerten Fällen - eine Zeitspanne von mindestens vier Monaten einzukalkulieren.
- alle für die Einreichung des Ehescheidungsantrages maßgeblichen Informationen und Unterlagen sowie auch Mandatsauftrag und Vollmacht für das Ehescheidungsverfahren per e-mail oder Telefax übermittelt werden,
- der beauftragte Rechtsanwalt dann den Ehescheidungsantrag stellt und
- man "seinen" Anwalt erst bei dem Ehescheidungstermin vor Gericht kennenlernt.
- eine Beratung über die Ehescheidungsfolgen im konkreten Fall nicht stattfindet,
- der nicht beratene Ehegatte nicht über seine Rechte und Pflichten nach Trennung und Ehescheidung aufgeklärt wird und
- die in den meisten Fällen bei Trennung bzw. Ehescheidung bestehenden gesetzlichen Ansprüche nicht oder jedenfalls nicht rechtzeitig geltend gemacht werden.
Wie Sie den auf meiner Website veröffentlichten Informationen über die im Falle von Trennung und Ehescheidung in den meisten Fällen regelungsbedürftigen Angelegenheiten entnehmen können, gibt es sehr viele regelungsbedürftige Punkte, wegen derer anwaltliche Beratung und auch Vertretung erforderlich ist.
Der Zerfall einer ehelichen Beziehung, gar einer Familie, ist einer der tiefgreifendsten Einschnitte im Leben eines Menschen. Die wenigsten Betroffenen sind dazu in der Lage, die damit verbundenen Probleme auf Anhieb zu bewältigen.
Ich halte daher im Regelfall weder Mandantengespräche in den Kanzleiräumen für überflüssig, noch erste Gespräche mit dem Anwalt zur Klärung aller mit Trennung und Scheidung verbundenen Fragen.
Die geringe Ersparnis an Zeit und Fahrtkosten für den Anwaltsbesuch sind angesichts der mit einer persönlichen Besprechung verbundenen Vorteile nicht der Rede wert.
Nur durch ein ausführliches erstes Beratungsgespräch vor oder anläßlich einer Trennung und Ehescheidung erfahren Sie,
- welche rechtlichen Folgen in Ihrem konkreten Fall mit der Trennung und Scheidung überhaupt verbunden sind,
- ob die Ehescheidung sich tatsächlich so unkompliziert darstellt, wie Sie es annehmen.
- weil bestehende Ansprüche mangels anwaltlicher Beratung nicht geltend gemacht werden und
- auch gar nicht erst erkannt werden oder
- von Regelungen abgesehen wird, die beizeiten hätten getroffen werden sollen, um sich rechtlich abzusichern.
Die Entscheidung, eine Ehescheidung ohne familienrechtliche Beratung über die Trennungs- und Scheidungsfolgen durchzuführen, sollte daher wohlüberlegt sein, auch wenn Sie meinen, gemeinsam mit Ihrem Ehegatten bereits eine auch Ihren Interessen gerecht werdende Regelung gefunden zu haben.
- Mandatsauftrag,
- Vollmacht
Zu den Kosten einer Online-Scheidung bzw. normalen Ehescheidung finden Sie weitere Informationen unter Kosten eines Ehescheidungsverfahrens.