Trennungs- und Scheidungsmanagement

Der Schwerpunkt meiner familienrechtlichen Tätigkeit liegt im außergerichtlichen Bereich und ist darauf gerichtet, zu einer außergerichtlichen Gesamtregelung, aller im Zusammenhang mit Trennung und Ehescheidung klärungsbedürftigen Angelegenheiten, zu gelangen.
Was bedeutet Trennungs- und Scheidungsmanagement?
Das von mir praktizierte und ständig optimierte Trennungs- und Scheidungsmanagement zielt darauf ab, die familienrechtlichen Interessen der von mir vertretenen Partei zu erkennen, systematisch zu analysieren und auf dieser Grundlage ein auf den konkreten Einzelfall zugeschnittenes Konzept für eine umfassende außergerichtliche Gesamtregelung aller im Zusammenhang mit Trennung und Ehescheidung stehenden regelungsbedürftigen Angelegenheiten zu entwickeln, das in Verhandlungen mit der Gegenseite umgesetzt wird und in eine notariell beurkundete oder im Scheidungsverfahren gerichtlich protokollierte Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung mündet.Hierzu gehören in erster Linie vor allem folgende Regelungsbereiche:
- Unterhaltsansprüche, d.h. der Unterhalt sowohl während der Trennungszeit (Trennungsunterhalt), als auch für die Zeit nach Rechtskraft der Ehescheidung (nachehelicher Unterhalt) und der Kindesunterhalt
- Vermögensauseinandersetzung innerhalb des Güterrechts, insbesondere die Regelung von Zugewinnausgleichsansprüchen (Zugewinn) einschließlich der damit zusammenhängenden Gestaltung von Vereinbarungen bezüglich des Privat- sowie auch des Betriebsvermögens,
- vermögensrechtliche Ansprüche außerhalb des Güterrechts, deren Geltendmachung und Berücksichtigung im Rahmen der Gesamtauseinandersetzung; hierzu gehört u.a. der Bereich der Auseinandersetzung gemeinsamer Immobilien und sonstiger Vermögenswerte sowie der Komplex der sog. unbenannten Zuwendungen ("Schenkungen") unter Eheleuten;
- Sorgerecht / Aufenthaltsbestimmungsrecht sowie
- einvernehmliche und dem Wohl der Kinder entsprechende tragfähige Umgangsregelungen (Umgangsrecht), die es auch dem nicht betreuenden Elternteil über Trennung und Ehescheidung hinaus ermöglichen, den Lebensweg der gemeinsamen Kinder zu begleiten.



