
Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK)
Das Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer wird für einen Zeitraum von drei Jahren verliehen und ist an den Nachweis umfangreicher Fortbildungsmaßnahmen gebunden.Voraussetzungen für die Erlangung des Fortbildungszertifikats sind kontinuierliche Fortbildungsmaßnahmen in dem der Verleihung vorausgegangenen Zeitraum von drei Jahren in den folgenden vier Bereichen:
- I. Materielles Recht
- II. Berufsrecht einschließlich Kostenrecht und Berufshaftpflicht
- III. Verfahrens- oder Prozeßrecht
- IV. Betriebs-, Personal- oder Verhandlungsführung
Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer 2010
QFortbildungszertifikat2010.pdf (246,57 kb)



