Spezialisierung und Erfahrung im Familienrecht

Spezialisierung und Erfahrung

Ich bin seit 1987 als Rechtsanwältin zugelassen, und zwar zunächst ausschließlich in der Berufungsinstanz bei dem Oberlandesgericht Düsseldorf. Dort war ich bis 2001 hochspezialisiert in Berufungsverfahren, insbesondere im familienrechtlichen Bereich, tätig.

Ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist das Arzthaftungsrecht (auf der Behandlerseite).

Aufgrund meiner langjährigen Tätigkeit in der Berufungsinstanz verfüge ich im Familienrecht sowie den dazugehörigen zivilrechtlichen Gebieten über umfassende Erfahrung sowohl im Prozeßrecht der Berufungsinstanz als auch im materiellen Recht.

Inzwischen bin ich nicht nur regional, sondern auch überregional im Familienrecht tätig und kann Sie in Ihrer Familiensache bundesweit bei jedem Amtsgericht - Familiengericht -, Landgericht sowie auch Oberlandesgericht vertreten.

Ich vertrete insbesondere Mandanten aus dem Großraum Düsseldorf / Köln / Wuppertal einschließlich Neuss, Meerbusch, Grevenbroich, Dormagen, Mönchengladbach, Krefeld, Velbert, Ratingen, Erkrath, Mettmann, Haan, Hilden, Monheim, Langenfeld, Leverkusen, Burscheid und Leichlingen.

Seit der Öffnung der anwaltlichen Zulassung berate und vertrete ich meine Mandanten nicht erst in der Berufungsinstanz, d.h. in einem bereits relativ späten Stadium, in dem man als Anwalt nur noch eingeschränkt rechtsgestaltend tätig sein kann. Vielmehr vertrete und begleite ich meine Mandanten bereits "von Anfang an", d.h. mit der Trennung und erforderlichenfalls auch bereits vor einer Trennung.

Sofern rechtzeitige Rechtsberatung gesucht wird, trägt dies in der Regel zu einem versachlichten und geregelten Verlauf von Trennung und Scheidung im Sinne beider Parteien sowie auch gemeinsamer Kinder bei - jedenfalls dann, wenn auch auf der Gegenseite ein vernünftiger, auf das Familienrecht spezialisierter Anwalt agiert bzw. hinzugezogen wird.

Aus der langjährigen Spezialisierung und weitgehenden Konzentration meiner Tätigkeit auf die angegebenen Tätigkeitsschwerpunkte resultieren ein entsprechend umfassender Kenntnisstand, umfangreiche außergerichtliche Verhandlungs- sowie auch die notwendige Prozeßerfahrung, wie es aufgrund der zunehmend steigenden Anforderungen an die anwaltliche Tätigkeit heute unerläßlich ist.