Vollzug der Trennung dokumentieren !
Im Falle einer solchen räumlichen Trennung gibt es keine Probleme, den Vollzug der Trennung nachzuweisen.
Hinweis
Anders sieht dies aus, wenn die Trennung innerhalb der gemeinsamen Ehewohnung vollzogen wird, indem die Lebensbereiche getrennt werden.
Sofern der andere, nicht trennungswillige Ehegatte behauptet, die Trennung innerhalb der Ehewohnung sei nicht konsequent vollzogen worden, es habe immer noch Gemeinsamkeiten gegeben und es seien immer noch wechselseitig Versorgungsleistungen erbracht worden, wird der Beweis für die Trennung innerhalb der gemeinsamen Ehewohnung nicht erbracht werden können.
Empfehlung
Zumindest sollten Sie im Falle des Getrenntlebens innerhalb der Ehewohnung, eine schriftliche und von beiden Ehegatten unterschriebene Trennungsvereinbarung treffen, "Wir leben seit dem .... voneinander getrennt", die zumindest eine gewisse Indizwirkung hat, auch wenn sie kein Allheilmittel darstellt.



