Die Aufteilung des ehelichen Vermögens
Vermögensauseinandersetzung bei der Trennung
Im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung bedürfen auch gemeinsame Vermögenswerte einer Auseinandersetzung, d.h. der Aufteilung unter den getrennt lebenden Ehegatten.
Empfehlung
Bevor Vereinbarungen über die Auseinandersetzung des gemeinsamen Vermögens getroffen werden, sollten sich beide Ehegatten unbedingt anwaltlich beraten lassen.
• Beendigung des gesetzlichen Güterstands der Zugewinngemeinschaft zu verbinden
• Gütertrennung zu vereinbaren und
• einen etwa bestehenden Zugewinnausgleich
durchzuführen.
Diese Vereinbarungen bedürfen der notariellen Beurkundung!
Dazu gehört auch der Zuwachs des Vermögens, der nach der Trennung und Aufteilung des Vermögens eingetreten ist, sofern der Güterstand nicht durch notarielle Vereinbarung förmlich und wirksam beendet wurde.
Empfehlung
Nur durch eine rechtzeitige anwaltliche Beratung kann sichergestellt werden, daß mögliche Zugewinnausgleichsansprüche eines Ehegatten schon bei der Auseinandersetzung des ehelichen Vermögens Berücksichtigung finden und im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung abgesichert werden.



