Wie wird der Scheidungsantrag gestellt und was sind die Folgen ?

Der Fachanwalt für Familienrecht ermittelt die für die Stellung des Scheidungsantrages erforderlichen Informationen, d.h. insbesondere wann die Trennung vollzogen worden ist und wie sich das Getrenntleben seither gestaltet.

Nach Erteilung des Auftrages für die Einreichung des Scheidungsantrages sowie Unterzeichnung der Vollmacht für das Scheidungsverfahren wird der Scheidungsantrag bei dem zuständigen Familiengericht eingereicht.

Nach Zuteilung des Aktenzeichens für das Scheidungsverfahren und Einzahlung der Verfahrenskosten wird der Scheidungsantrag dem anderen Ehegatten förmlich zugestellt.

Hinweis
Der Ehescheidungsantrag ist rechtshängig, sobald der Scheidungsantrag dem anderen Ehegatten förmlich durch das Gericht zugestellt worden ist.

Erst die förmliche Zustellung des Scheidungsantrages bewirkt also die sog. Rechtshängigkeit der Ehescheidung.

Die Rechtshängigkeit der Ehescheidung setzt einen förmlichen Endpunkt der Ehe. Dieser "Endpunkt" ist auch für bestimmte Rechtsfolgen der Ehe maßgeblich, wie etwa den nachehelichen Unterhalt und seine eventuelle Befristung, die Durchführung des Versorgungsausgleichs oder auch die Berechnung des Zugewinns.

Empfehlung
Lassen Sie sich rechtzeitig durch einen erfahrenen Scheidungsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht beraten.

Eine eigene Beratung ist auch dann wichtig, wenn die Scheidung schon durch den anderen Ehegatte eingereicht worden ist.