Was passiert im Scheidungstermin ? Wann ist man geschieden ?

Zum Scheidungstermin müssen beide Ehegatten erscheinen. Beide Parteien erhalten vom Familiengericht eine förmliche Ladung zum Scheidungstermin, in der das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet wird.

Im Scheidungstermin stellt der Rechtsanwalt des Antragstellers den Antrag, die Ehe zu scheiden. Falls beide Eheleute anwaltlich vertreten sind und auch für den Antragsgegner ein Scheidungsantrag gestellt worden ist, wird im Termin auch über diesen Antrag verhandelt.

Die Ehegatten werden nach Stellung der Anträge persönlich zu den Voraussetzungen der Scheidung angehört. Das Gericht befragt die Ehegatten danach, seit wann sie getrennt leben, ob sie ihre Ehe für zerrüttet halten und ob sie geschieden werden möchten.

Im Anschluß daran wird üblicherweise die Folgesache Versorgungsausgleich erörtert.

Sofern außergerichtlich Einverständnis über eine Scheidungsfolgenvereinbarung erzielt werden konnte, kann diese Vereinbarung vor der Verkündung des Scheidungsbeschlusses (früher "Scheidungsurteil") gerichtlich protokolliert werden, sofern die Vereinbarung nicht vorher bereits notariell beurkundet worden ist.

Danach verkündet das Familiengericht den Scheidungsbeschluß.

Die Scheidung ist damit aber noch nicht rechtskräftig.

Die Scheidung wird normalerweise erst rechtskräftig, wenn der Scheidungsbeschluß zugestellt und die Rechtsmittelfrist (Beschwerdefrist) von einem Monat ab Zustellung des Scheidungsbeschlusses abgelaufen ist, ohne daß einer der Ehegatten Beschwerde eingelegt hat.

Hinweis
Falls beide Ehegatten anwaltlich vertreten sind, kann der Eintritt der Rechtskraft der Ehescheidung beschleunigt werden.

Dazu müssen beide Rechtsanwälte nach Verkündung des Scheidungsbeschlusses im Scheidungstermin einen sog. Rechtsmittelverzicht gegen den Scheidungsausspruch erklären. Durch diesen Rechtsmittelverzicht kann die Scheidung bereits im Termin rechtskräftig werden.

Der sofortige Eintritt der Rechtskraft der Scheidung kann auch mit Nachteilen für einen der Ehegatten verbunden sein!

Ob es für Sie sinnvoll ist, schon im Termin die Rechtskraft der Scheidung herbeizuführen, kann nur der von Ihnen beauftragte eigene Anwalt entscheiden.