Wann kann ein Scheidungsantrag gestellt werden?
Voraussetzung für die Scheidung
Diese Voraussetzungen sind gegeben, wenn die Ehegatten mindestens ein Jahr lang getrennt leben und in dieser Zeit wechselseitig keine Versorgungsleistungen (z.B. Waschen, Kochen, Bügeln, Putzen oder sonstige für Ehegatten übliche Beistandsleistungen) mehr füreinander erbracht haben.
Darüber hinaus müssen die Ehegatten ihre Lebensbereiche getrennt haben. Dies geschieht entweder durch Auszug eines Ehegatten aus der gemeinsamen Wohnung (räumliche Trennung) oder durch
eine Aufteilung der gemeinsamen Wohnung in getrennte Lebensbereiche, sofern die Größe der Wohnung dies zuläßt und ein Auszug eines Ehegatten z.B. aus finanziellen Gründen nicht in Betracht kommt. Eine Trennung innerhalb der Ehewohnung kann allerdings Beweisprobleme mit sich bringen, wenn der andere Ehegatte die Trennung bestreitet.
Wenn Sie die Trennung innerhalb der Ehewohnung vollzogen haben, lassen Sie sich durch einen eigenen Scheidungsanwalt beraten, ob in Ihrem Fall Schwierigkeiten bei der Beweisführung drohen können und welche Konsequenzen dies für Sie haben könnte.



